
Die individuellen Betreuungszeiten der Kinder werden je nach persönlichem Betreuungsbedarf mit den Eltern für jedes Kind im Rahmen eines Anmeldegesprächs besprochen und festgelegt:
a) Teilzeitbetreuung von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
b) volle Ganztagsbetreuung von 7.00 Uhr bis 16.15 Uhr mit Mittagessen
c) volle Ganztagsbetreuung von 7.00 Uhr bis 16.15 Uhr an bis zu 8 Tagen im Monat mit Mittagessen. Resttage Teilzeitbetreuung 7.00 Uhr 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
d) volle Ganztagsbetreuung von 7.00 Uhr bis 16.15 Uhr an 9 bis 12 Tagen im Monat mit Mittagessen. Resttage Teilzeitbetreuung 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
e) Verlängerte Vormittagsbetreuung von 7.00 bis 14.00 Uhr mit Mittagessen
In der Krippengruppe gelten nur die Betreuungsformen a) und b)
WICHTIG!
Für die Betreuungsformen b) - e) ist jährlich ein Nachweis über Berufstätigkeit bzw. eine Arbeitszeitbescheinigung zu erbringen.
Die Beiträge von Krippenkindern (0 - 2 Jahre) richten sich nach dem Einkommen der Eltern, Kinder ab 2 Jahren haben seit September 2010 Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Teilzeit-Kindergartenplatz.